Preisgestaltung und Transparenz

Allgemeines

  • Stundenansatz: 45.- CHF - inkl. Sozialabgaben
  • Anfahrtskosten: pro Besuch pauschal 1 CHF pro km (ausserhalb von Dielsdorf, berechnet mit Google Maps)
  • -> keine Wochenend- und Feiertagszuschläge, kein Zuschlag für Verabreichung von Medikamenten <-
  • Für alle Angebote gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Schlüssel abholen / bringen durch V.N.: 1.- pro km An- und Abfahrtsweg (Berechnung per Google Maps) inkl. 5 Min. Übergabe-Gespräch


Hunde-Spazierservice

  • ein exklusiver Einzelspaziergang durch eine professionelle Hundetrainerin
  • individuelles Spiel / Beschäftigung / Training nach Auftrag und qualifizierte fachliche Rückmeldung und kurzer Austausch: zzgl. 10.- CHF
  • jede weitere 30 Min. 20.- CHF
  • jeder weitere Hund 15.- CHF (max. 3 Hunde)
  • inkl. anziehen, anleinen, Leckerli einpacken, Pfoten säubern/abduschen, füttern etc.


Domizilbetreuung

Katzen:

  • ab 3. Katze jede weitere 3 CHF.- pro Tag
  • pro Besuch ab 20.-CHF, individuelle Betreuungsdauer nach Absprache


Kleintiere:

  • pro Besuch ab 20.- CHF
  • ab 3. Gehege jedes weitere 5 CHF.- pro Tag 
  • individuelles Angebot abhängig von Tierart, Bestand und Aufwand


Allgemeines

  • Mehraufwand während der Betreuung, welcher nicht in der vereinbarten Zeit erledigt werden kann, wird kommuniziert und mit 45.- CHF / Stunde nach der Betreuungsdauer separat in Rechnung gestellt.

 

Individuelle Anliegen


  • Transporte / Fahr- und Begleitdienst zum Tierarzt: 45.- CHF / Stunde, zzgl. 1.20 CHF /km (alle Wege)
  • Kleineinkauf für Urlaubsrückkehrer: 20.- CHF zzgl. Barauslagen
  • komplettes Ausmisten von Gehegen / Aquaristik-Arbeiten / Reinigungs- /Gartenarbeiten: nach Absprache gemäss individuellem Angebot

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Haustierservice Lavan – Inh. Vanessa Nelle (folgend V.N.) und dem Auftraggeber (bzw. seinem Vertreter, folgend AG). Diese AGB gelten spätestens bei  schriftlicher Auftragserteilung als verbindlich anerkannt. Dies gilt auch bei zukünftigen Aufträgen, welche nicht erneut schriftlich vereinbart wurden. 


2. Vertragsabschluss


Der erste Auftrag kommt schriftlich durch eine beidseitige Vertragsunterzeichnung zustande. 

Folgende Dokumente sind verbindlich und wahrheitsgemäss auszufüllen und zu unterzeichnen: für Spazierservice „Kundendaten Spaziergang Hund“; für Domizilbetreuung „Kundendaten Domizilbetreuung“ und „Betreuungsvertrag“. 


3. Auftragserbringung


3.1   V.N. verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Tiere im vereinbarten Umfang und (ggf. gemäss Anleitung) professionell, verantwortungsbewusst und sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu pflegen. Dies gilt auch für alle anderen Dienstleistungen im Rahmen der Domizilbetreuung (Pflanzen, Haushalt, individuelle Aufträge).

3.2    Die Räumlichkeiten des AG werden nur für die im Betreuungsvertrag erteilten Aufträge betreten, wofür der AG mit Vertragsabschluss und Schlüsselübergabe ausdrücklich die Erlaubnis erteilt. V.N. verpflichtet sich zur Diskretion und Achtung der Privatsphäre des AG, sowie zur sorgfältigen Verwahrung des Wohnungsschlüssels. Während der Betreuungszeit sind Überwachungskameras und/oder Webcams aus Datenschutzgründen abzustellen oder durch V.N. zu verdecken.

3.3     Der AG versichert, alle für die Betreuung relevanten Angaben zum Tier (z.B. auffällige Verhaltensweisen, Krankheiten, Unverträglichkeiten, Läufigkeit, Allergien etc.) und des Domizils (z.B. Alarmanlage, Brandmeldeanlage) erteilt zu haben.

3.4     Der AG stellt alle für die Betreuungsdauer und -umfang notwendigen Mittel zur Verfügung (z.B. Futter, Streu, Leckerli, Reinigungsutensilien usw.). Sollten die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, wird  V.N. diese besorgen und den Zeitaufwand sowie die Kosten separat in Rechnung stellen.

3.5     V.N.  wird bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Einbruch, Feuer, Wasserrohrbruch) in der Wohnung den Auftraggeber schnellstmöglich informieren und Polizei / Feuerwehr und nach Absprache Handwerker aufbieten (Mehraufwand wird in Rechnung gestellt).  Bei Ereignissen Höherer Gewalt (z.B. Krieg, Pandemie, Naturkatastrophen, nicht abschliessende Aufzählung) ist V.N. berechtigt, die Betreuung zu verkürzen oder einzustellen (Notfallkonzept).

3.6    Ist während der Betreuungsdauer ein Tierarztbesuch notwendig, wird  V.N.  in Rücksprache mit dem AG (oder dessen Kontaktperson) diese Massnahme beim Haustierarzt veranlassen.  Bei Nichterreichen des AG ist V.N. ermächtigt, die Entscheidung alleine zu treffen, einen Tierarzt aufzusuchen. Im lebensbedrohlichen Notfall erfolgt die Information des AG nach der Konsultation. 

Sollte der Haustierarzt nicht erreichbar sein, ist V.N. ermächtigt, einen anderen Tierarzt oder ein Tierspital aufzusuchen.

In allen Fällen (ohne ausdrücklichen Widerspruch) ist V.N. ermächtigt, auf Empfehlung des Tierarztes über das weitere Vorgehen zu entscheiden (ggf. auch Operation, Euthanasie). Sämtliche Kosten der tierärztlichen Behandlungen (falls V.N. Vorkasse leisten muss), Fahrtkosten (Dielsdorf -> Domizil Auftraggeber -> Tierarzt und zurück) und Stundensatz (gemäss aktueller Preisliste) gehen zulasten des AG und werden separat in Rechnung gestellt. 

3.7    Der AG informiert V.N. über die Rückkehr, sodass sie die Betreuung guten Gewissens einstellen kann. Sollte sich diese verzögern und die Betreuungszeit verlängert werden müssen, besteht auf die Auftragserfüllung durch V.N. kein Anspruch. V.N. ist bemüht, die Betreuung selbst weiterzuführen; diese Mehrkosten werden separat in Rechnung gestellt. Falls keine Lösung gefunden werden kann, ist V.N. berechtigt, das Tier in ein Ferienheim zu verbringen oder anderweitig eine Betreuung zu organisieren, für dessen Kosten der AG aufkommt. 

3.8    Im Falle eines Ausfalls von V.N. (z.B. Krankheit, Unfall) greift das betriebliche Notfallkonzept. V.N. ist bemüht, in Rücksprache mit dem AG einen Ersatz zu finden – ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. V.N. übernimmt keine Kosten der Betreuung durch Dritte und haftet auch nicht für deren Ausführung. 

3.9    Der AG ist einverstanden, dass V.N. für die Berichterstattung an den AG Bilder und Videos der Tiere erstellt. Näheres unter Punkt 7 Datenschutz.
3.10    Hunde-Spaziergänge: Hunde werden nur nach Absprache an einer Schleppleine oder Rollleine ausgeführt.  V.N. behält sich vor, ein zu lockeres Halsband enger zu stellen, sowie eine eigene Leine oder Halsband zu benutzen. Freilauf und Fremdhund-Begegnungen finden nur nach mehrmaligen Spaziergang und Absprache mit dem AG sowie funktionierendem Rückruf und Folgsamkeit statt (bei Läufigkeit nicht).
3.11    Hunde-Spaziergänge: Der AG versichert, dass der Hund bei der Gemeinde angemeldet und haftpflichtversichert ist, und gibt die notwendigen Kommandos bekannt. Tierschutzwidrige Hilfsmittel und -methoden werden abgelehnt. Sollten kantonale Auflagen bestehen (z.B. Maulkorbpflicht), muss V.N. darüber informiert werden.

3.12    Hundetraining:

4. Haftung


4.1    Hunde-Spaziergänge: Ein gemeinsamer Spaziergang mit der Hündin von V.N. findet nur in Absprache und bei vorheriger Verträglichkeits-Prüfung auf einem Spaziergang statt. Trotzdem kann es zwischen Hunden jederzeit zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen, welche niemals einen alleinigen Schuldigen hat (Kommunikation ist kreisförmig, kein Anfang und Ende definierbar). Daher haften beide zu gleichen Teilen für alle Schäden am eigenen und fremden Hund.
4.2    V.N. haftet dem AG oder Dritten nur für Schäden, welche nachweisbar durch fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz bei der Auftragserfüllung entstanden sind, diese sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. 

4.3    V.N. lehnt jede Haftung bei Verletzungen, Erkrankung, Entlaufen, Decken einer Hündin oder Ableben des Tieres ab, sofern keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. 

4.4    Sollte V.N. nicht ausreichend instruiert worden sein, werden im Schadensfall alle daraus resultierenden Haftungsansprüche abgelehnt. 

4.5    Grundsätzlich haftet der AG für alle Schäden, welche durch sein Tier (insbesondere Hund) verursacht wurden; insbesondere an Dritten, fremden Tieren sowie Sachgegenständen. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden ausdrücklich abgelehnt. 

4.6    V.N. haftet nicht für den Verlust von Schlüsseln und daraus resultieren Folgeschäden, falls die Schlüssel nicht persönlich übergeben wurden. Die Schlüsselübergabe im Briefkasten erfolgt im verschlossenen Kuvert ins Brieffach, worüber sich die Vertragsparteien unverzüglich informieren. 


5. Preise und Zahlung


5.1    Die aktuellen Preise sind auf der Internetpräsenz veröffentlicht. Bindend ist die im Betreuungsvertrag vereinbarte Kostenaufstellung. Die Mehrkosten für nicht im vornherein vereinbarte Leistungen werden separat in Rechnung gestellt und sind zahlbar innert 5 Tagen. 

5.2    Die Zahlung erfolgt bei Domizilbetreuung mindestens 5 Tage im Voraus in bar oder per Twint.

5.3    Alle Preise exkl. Mehrwertsteuer, da keine MWST-Pflicht besteht. Dies kann sich jederzeit ändern und wird dann in den AGB kommuniziert und auf der Rechnung ausgewiesen.

6. Stornierung

6.1    Bei Stornierungen 2 Wochen bis 5 Tage von Auftragsbeginn werden 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen 4 oder weniger Tage vorher wird der gesamte Preis verrechnet. Bei vorzeitiger Beendigung des Betreuungsauftrages auf Wunsch des Auftraggebers kann der Restbetrag nicht zurückerstattet werden. 

6.2    Hunde-Spaziergänge müssen 24h vor Termin annulliert werden, ansonsten werden sie vollständig in Rechnung gestellt.

6.3    Coaching-Abos können nicht zurück erstattet werden.
6.4    Die Coaching-Abos haben eine befristete Gültigkeit, welche auf der Karte eingetragen wurde. Mit diesem Datum verfällt das Abo.

6.5    V.N. kann jederzeit aus Kulanz zugunsten des Auftraggebers entscheiden (z.B. Unfall, Erkrankung). 


7. Datenschutz


7.1    Die aufgenommenen Kundendaten werden von V.N. streng vertraulich behandelt und nur in Notfällen an Dritte weitergegeben (z.B. Tierarzt, andere Betreuungspersonen). 

7.2    V.N. ist berechtigt, verfremdete  Bilder und Videos  der Tiere (Ort, Wohnung, im Haushalt lebende Personen nicht zu erkennen) / des Hundetrainings für Marketing-Zwecke zu veröffentlichen. Ein Widerspruch durch den AG ist jederzeit zulässig und muss schriftlich erfolgen (z.B. im Datenblatt, Betreuungsvertrag, WhatApp, eMail etc.).


8. Schlussbestimmungen

8.1    Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht beeinträchtigt. 

8.2    Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Schweizerisches Recht. 

8.3    V.N. behält sich das Recht vor, diese AGB und die Preise jederzeit zu ändern. Die aktuellste Version ist auf der Internetpräsenz veröffentlicht. 

8.4    Gerichtsstand ist Dielsdorf ZH. 

Stand: 15707.2025